Neue Herausforderung: Training mit Schutzkonzept

Der Bundesrat hat entschieden, dass Hundeschulen ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Allerdings muss auch von unserer Seite ein Schutzkonzept eingehalten werden, um Neuinfektionen mit Sars-CoV-2 möglichst zu vermeiden. Jedem Teilnehmer meiner Kurse und Verhaltensberatungen wird vor Trainigsbeginn eine Kopie des Schutzkonzepts zugestellt. Sämtliche Teilnehmer müssen das Konzept unterschreiben und sich zwingend an die aufgeführten Massnahmen halten, damit sie am Training teilnehmen dürfen.

Neben dem Schutzkonzept gelten selbstverständlich auch die allgemeinen Verhaltensregeln.